AGB

§ 1 Mietsache
Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Nutzungszwecken die Mobile Fasssauna inkl. Anhänger.

§ 2 Miete                              
Die Miete ist vor Nutzung des Mietobjekts fällig.

§ 3 Kaution                            
Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter bei Beginn des Mietverhältnisses eine Mietsicherheit (Kaution) in Höhe von 100,- € in Bar zu leisten. Kaution wird mit dem Mietpreis bei Rückerstattung verrechnet! *Die Rückerstattung erfolgt bei Rückgabe des Mietobjekts im tadellosen Zustand

§ 4 Benutzung der Mietsache
Der Mieter darf die angemietete Mobile Sauna nur zu eigenen (Freizeit) Zwecken verwenden.

 § 5 Mietbedingungen          
1. Der Mieter verpflichtet sich, die „mobile Fasssauna“ ordnungs- und  sinngemäß zu verwenden.

2. Für eine evtl. anfallende Standgenehmigung ist allein der Mieter verantwortlich. Des Weiteren muss sich der Mieter im Vorfeld erkundigen, ob für die Beheizung mit einem Holzofen besondere örtliche Bestimmungen eingehalten werden müssen.

3. In der „mobilen Fasssauna“ besteht Rauchverbot. Gesetzliche Bestimmungen des Brand- sowie Unfallschutzes sind einzuhalten.

4. Die Übergabe der „mobilen Fasssauna“ an Dritte ist nicht gestattet. Ist der Mieter durch Pfändungsbeschlüssen etc. bedroht, so ist der Vermieter umgehend in Kenntnis zu setzen. Entstehende Kosten sind vom Mieter vollumfänglich zu tragen.

5. Die Benutzung der „mobilen Fasssauna“ erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Mieters. Die Sauna muss aus Sicherheitsgründen immer mindestens von 2 Personen gleichzeitig benutzt werden. Maximal dürfen sich 8 Personen in der Sauna aufhalten.

6. Die Sauna darf nur mit dem vom Vermieter mitgeschickten Holz befeuert werden. Alternativ darf vom Mieter ein gleichwertiges Holz verwendet werden. Andere Brennstoffe sind nicht erlaubt.

7. Die Aufgüsse, die vom Vermieter mitgegeben werden, dürfen nur nach dem vorgesehenen Mischverhältnis verwendet werden. Fremde Aufgüsse sind nur unter Zustimmung des Vermieters gestattet. Sollte der Mieter eigenhändig fremde Aufgüsse verwenden und dadurch ein Sachschaden (z.B. der Saunasteine) entstehen, so wird dies in voller Höhe dem Mieter in Rechnung gestellt.

8. Schäden bzw. Reparaturen, entstanden durch einen unsachgemäßen Gebrauch, Randale (auch von Dritten Personen) sowie fehlende oder defekte Zubehörteile, werden vollumfänglich dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Kosten für evtl. entstehende Nutzungsausfälle trägt der Mieter.

9. Bei Selbstabholung der „mobilen Fasssauna“ muss allein der Mieter sich um den Ordnungsgemäßen Transport auf der Hin- und Rückfahrt der Fasssauna kümmern. Die Straßenverkehrsordnung muss vom Mieter eingehalten werden. Die maximale Geschwindigkeit beträgt 80km/h und muss an die Witterungsverhältnisse angepasst werden. Die Transportschäden (egal, ob Personen- oder Sachschäden) haftet vollumfänglich allein der Mieter.

10. Die Sauna darf während des gesamten Betriebes nicht unbeaufsichtigt sein, da besonders bei der Holzbefeuerung eine erhöhte Brandgefahr besteht. Stellen Sie immer einen Eimer Wasser bereit.

11. Ein eigenhändiger Weitertransport des Fasssauna vom Mieter weg vom vom Mietort an einen anderen Ort ist ausdrücklich nicht gestattet und Bedarf vor Mietantritt eine schriftliche Genehmigung vom Vermieter.

12. Hinweis Reinigung: Der Mieter ist verpflichtet, die Sauna in einem allgemein sauberen und zumutbaren Zustand zurückzugeben. Dazu gehört eine besenreine Reinigung der Sauna und Entleerung des Ofens. Die professionelle Endreinigung mit Desinfektion übernimmt der Vermieter nach jedem Verleih. Bei großen Verschmutzungen, verschuldet vom Mieter, wie z.B. Weinflecken, Kerzenwachs, Kaugummi etc., wird der Mehraufwand der Reinigung dem Mieter in Rechnung gestellt.

13. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache rechtzeitig zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Folgeschäden für darauffolgende Mietausfälle werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

14. Der Vermieter hat die Mietsache zu Beginn des Mietzeitraumes zur Abholung bereitzuhalten. Er ist nicht verpflichtet, die Mietsache an einen anderen Ort als seinen Wohn- oder Geschäftssitz zu versenden. Tut er es dennoch, so geschieht dies auf Kosten und Gefahr des Mieters.

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